„Unterhaltsreinigung“ – ein Begriff mit dem viele erst einmal nichts anfangen können. Per Definition beschreibt eine Unterhaltsreinigung, die regelmäßige Reinigung eines Objekts in bestimmten Zeitabständen. Eine Unterhaltsreinigung kann täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen.
Die Objekte, die eine Unterhaltsreinigung benötigen, sind sehr vielfältig und erstrecken sich von dem privaten über den gewerblichen Bereich. Ziel ist die Instandhaltung von Gebäuden, indem Fußböden gereinigt, Büro- und Lagerräume gesäubert oder Küchen geputzt werden. Auch die Pflege des Mobiliars, sanitärer Anlagen oder von Treppenhäusern zählt zu der Unterhaltsreinigung. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um Arbeiten, die in einem privaten Haushalt auch selbstständig durchgeführt werden könnten.
Bei körperlichen Beeinträchtigungen oder wenn man sich diesen Luxus schlichtweg gönnen möchte, sind wir mit unserem Reinigungsservice stets zur Stelle. In Büro- oder Produktionsräumen ist eine turnusmäßige Raumpflege im Sinne der Mitarbeiter und schafft einen gepflegten und ordentlichen Eindruck bei Kundenbesuchen. Mit einer professionellen Unterhaltsreinigung übernehmen wir alle von Ihnen gewünschten Arbeiten gründlich und zuverlässig für Sie und bringen Ihr Gebäude in einen sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
Hinweis: Sie sind Vermieter? Die Kosten einer Unterhaltsreinigung zählen nach § 556 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB sowie § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Nebenkosten und lassen sich folglich auf den Mieter umlegen.